Christ oder Christin werden

Durch die Taufe

Den Beginn eines Lebens als Christ oder Christin markiert die Taufe. Wenn Sie bereits getauft sind, dann sind Sie – zumindest formell – Christ oder Christin. Eine weitere Taufe ist nicht möglich (und auch nicht nötig). Wenn Sie sich oder Ihr Kind taufen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an unser Gemeindebüro (). Wir werden uns dann so bald wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wenn Sie noch unsicher sind, ob Sie sich oder Ihr Kind taufen lassen möchten oder den christlichen Glauben erst einmal besser kennenlernen wollen, können Sie sich ebenfalls bei uns melden. Wir helfen Ihnen gerne mit Ihren Fragen und Unsicherheiten weiter.

Zum Glauben finden

Wenn Sie genug davon haben, „Taufschein-Christ“ oder -Christin zu sein, sondern endlich einmal den christlichen Glauben mit seiner Hoffnung, seiner Freude, aber auch seiner Nachdenklichkeit und seinem Schmerz erleben möchten, seien Sie herzlich eingeladen, sich an unserem Gemeindeleben zu beteiligen. Vielleicht möchten Sie auch an einem Glaubenskurs teilnehmen?

Die Mitglieder unserer Gemeinde stehen Ihnen gerne Rede und Antwort, wenn Sie sie nach ihrem Glauben fragen. Sie finden bei uns eine große Bandbreite an christlichen Glaubensvorstellungen, wo Sie auch vielleicht sich selbst verorten können. Mit Ihren Fragen zum Glauben können Sie sich selbstverständlich auch an unseren Pfarrer wenden, der Ihnen auf Ihre Fragen persönliche und sachkundige Antworten geben kann.

(Wieder-)Eintritt in die evangelische Kirche

Wenn Sie bereits getauft sind und überlegen, (wieder) in die evangelische Kirche einzutreten, sind wir für Sie da. Auch wenn Sie aus einer anderen christlichen Kirche kommen und eine neue Heimat bei uns finden möchten, heißen wir Sie herzlich willkommen. Bitte melden Sie sich dazu bei uns, gerne per E-Mail (). Wir werden uns daraufhin bei Ihnen melden.

Was folgt aus der Kirchenmitgliedschaft?

Wenn Sie Mitglied der Kirche sind, gehören Sie in der Regel zu der Gemeinde, auf deren Gemeindegebiet Sie wohnen. Nicht immer ist das unbedingt die nächstgelegene Kirche oder die, zu der Sie sich vielleicht zugehörig fühlen. In dem Fall haben Sie die Möglichkeit, sich umgemeinden zu lassen. Melden Sie sich in dem Fall am besten bei dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin der Gemeinde, zu der Sie gehören möchten.

Als Mitglied der evangelischen Kirche haben Sie Anspruch auf alle Kasualien der Kirche. Kasualien sind Gottesdienste zu besonderen Lebensereignissen. Das heißt zum Beispiel, dass Sie kirchlich heiraten können oder sich, wenn es mal soweit ist, kirchlich bestatten lassen können. Sie haben Anspruch auf seelsorglichen Beistand durch einen Pfarrer oder eine Pfarrerin Ihrer Gemeinde. Darüber hinaus können Sie sich in den Gemeindekirchenrat (GKR) wählen lassen und dadurch aktiv die Geschicke der Gemeinde mitbestimmen. Insbesondere werden Sie teil einer großen Gemeinschaft von Menschen, die miteinander Gottesdienste feiern, aufeinander achten und füreinander da sind.

Die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche ist mit dem Zahlen von Kirchensteuer verbunden, die nach einem solidarischen Prinzip auf alle Gemeinden der Evangelischen Kirche in Deutschland aufgeteilt wird. Sie beträgt in Berlin und Brandenburg etwa 9% der Einkommenssteuer und kann selbst wiederum steuerlich abgesetzt werden. Die Kirchensteuer dient dazu, in allen Gemeinden der Evangelischen Kirche in Deutschland die kirchliche Arbeit zu ermöglichen. Darüber werden u.a. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Erhalt kirchlicher Gebäude sowie sozialdiakonische Aufgaben der Gemeinden finanziert. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf www.kirchenfinanzen.de.